Deutsche Behörden, deutsche Papierfabriken und «Normalpapier»

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von Stefan Feyerabend

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sph-Kontakte Nr. 83 | Juli 2006

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In den Jahren von 1850 bis 1880 gab es eine zweite Umwälzung im Papiermarkt nach der Erfindung der Papiermaschine um 1800: Durch die Entwicklung der Holzschliff- und der Zellstoffherstellung war zum ersten Mal in der Papiergeschichte genügend, ja im Überfluss, Rohstoff vorhanden. Papier wurde billiger und konnte für neue Verwendungszwecke eingesetzt werden. Bisher wurde der grösste Teil des Papiers für die Kommunikation durch Schrift und Druck verwendet, jetzt entstanden viele neue Sorten. Die Geschichte des Papiermarktes in dieser Zeit ist noch nicht geschrieben.

Es war aber auch die Zeit neuer Unsicherheit: Niemand konnte die neuen Rohstoffe richtig beurteilen. Da zuerst der Holzschliff erfunden wurde, der ein Papier minderer, leicht vergilbender Qualität ergab, kamen mit ihm auch der Zellstoff in Verruf. Bis zum ersten Weltkrieg waren das «Surrogate», Ersatzstoffe für die Lumpen. Nur «surrogatfreie», rein hadernhaltige Papiere wurden als echt und gut anerkannt.

Andererseits gab es nach der Reichsgründung 1871 eine Fülle neuer Ämter und Behörden. Die Beamten verbrauchten Papier, das sie nicht beurteilen konnten. Dokumente auf holzhaltigem Papier wurden unansehnlich und spröde. Verschiedene Gruppen, unter anderem der rührige und allgemein anerkannte Redakteur der «Papierzeitung», Carl Hofmann, forderten, ein System von «sicheren» Papieren zu entwickeln, das das „Abgleiten in billigere Preise durch schlechtere Qualität“ verhindern sollte. Ein erster gemeinsamer Vorstoss vieler der neu entstandenen deutschen Fachverbände von Papierverarbeitung, Druck und Vertrieb war aber nicht erfolgreich, weil der Verband der Papierhersteller sich querstellte. Er befürchtete, dass seine Mitglieder durch Vorschriften gegängelt werden sollten, die sie nur schwer und mit vielen Investitionen einhalten konnten. Aber dann wandten sich Verarbeiter, Verwender und Behörden an Reichskanzler v. Bismarck, der sich ihr Anliegen sofort zu eigen machte. Natürlich konnte das Reich aber nur die Papiere für seine Behörden ordnen, der private Markt musste frei bleiben.

Dieses «Ordnen» erfolgte in mehreren Schritten: Zuerst wurden die Eigenschaften festgelegt, die für die Verwendung wichtig waren, aber später mehrere Male abgewandelt. Sie hatten wichtigen Einfluss auf die Geschichte der Papierprüfung, die wohl auch noch zu schreiben ist. Zuständig dafür war die preussische «Königliche mechanisch-technische Versuchsanstalt, Berlin», die 1884 eine Abteilung für Papierprüfung erhielt. Ihr mussten die Behördenpapiere zur Prüfung eingeschickt werden. Zwischen 1892 und 1907 erhielten nach preussischen Vorbild auch die grossen anderen Reichsländer solche Anstalten, die später zur Reichsanstalt für Materialprüfung zusammengefasst wurden.

Die Papiere wurden in Stoffklassen und Festigkeitsklassen eingeteilt:

1. Die 4 Stoffklassen gingen von reinen Hadernpapieren über holzfreie Papiere (mit oder ohne Hadern und Anteilen von Zellstoff aus Holz oder Stroh) bis zu beliebiger Stoffzusammensetzung, also auch mit Holzschliff. In den ersten Jahren war auch der Anteil von nichtpflanzlichen Stoffen, also der Aschengehalt, vorgeschrieben. Ich erinnere mich noch an meine Frühzeit im Papiergrosshandel, als die Stoffklassen, Nachwehen der Kriegsbewirtschaftung, noch verwendet wurden. Mit dem Aufkommen des Recyclingstoffes, holzhaltig und holzfrei, war das zu Ende.

2. Die 6 Festigkeitsklassen beruhten zuerst auf der Reisslänge, der Dehnung und dem subjektiv festgestellten Widerstand gegen Knittern. Letzterer wurde bald als unbrauchbares Kriterium wieder ausgeschieden und durch den Falzwiderstand ersetzt.

3. Aus diesen beiden Klassen wurde nun die Verwendungsklassen zusammengesetzt. Beispielsweise erforderten Verwendungsklasse 1, («für besonders wichtige (z.B. internationale) Verträge»), die Stoffklasse I und die Festigkeitsklasse 1; dagegen Verwendungsklasse 3 b («Konzeptpapier für zur dauernden Aufbewahrung bestimmte Akten») die Stoffklasse II und die Festigkeitsklasse 4. Zwei Nachteile hatte dieses System: Einmal überschnitten sich die beiden Kriterien Stoffzusammensetzung und Festigkeit: Guter Stoff gab auch gute Festigkeit. Und weiter wusste man damals noch nichts über den eigentlichen Grund für mangelnde Alterungsbeständigkeit, den Säuregrad des Papiers, sondern sah guten Stoff als Garant für «dauernde Qualität». – Zuerst war auch das Papiergewicht vorgeschrieben, um zu dünne Papiere mit schlechter Schreibfähigkeit zu verhindern. Später wurde letztere direkt als Kriterium eingeführt.

Jetzt ist von den Normalpapier-Wasserzeichen zu sprechen: Alle Papiere der Verwendungsklassen 1 bis 4 mussten ein Egoutteurwasserzeichen mit dem Wort „Normal“ und der Verwendungsklasse 1 bis 4b enthalten. Als zweiten Bestandteil dann aber auch die Papierfabrik als den Hersteller: Jede Fabrik, die Normalpapiere für Behörden produzieren wollte, musste das bei einem zentralen Register bei den Prüfanstalten anmelden, zusammen mit der im Wasserzeichen vorgesehenen Kurzbezeichnung der Firma. So gab es Bezeichnungen von ganz kurz «Hohenkrug» über «Gebrüder Rauch, Heilbronn» bis umfangreich «Papierfabrik Plattental Frh. von Andrian-Werburg». Einige Fabriken änderten auch ihr Wasserzeichen im Laufe der Zeit. Alle Einträge wurden im Reichsanzeiger und in der Fachpresse veröffentlicht. Wenn dann die Prüfanstalten anhand von aus dem Markt eingegangenen Mustern feststellten, dass die geforderten Eigenschaften nicht eingehalten waren, konnten sie eingreifen und verlangen, die Anfertigung vom Markt zu nehmen. Zwar war es möglich, durch Prägung ins fertige Papier das Wasserzeichen zu entwerten, ich habe jedoch solche «blamablen» Muster bisher nicht gesehen.

Für mich als Grosshändler ist interessant, dass der Feinpapiergrosshandel sich damals vehement dafür einsetzte, für Normalpapiere seines Sortimentes auch seinen eigenen Namen als Herkunftszeichen einsetzen zu können. Dann wäre er gegenüber dem Markt aber auch für schlechtes Papier direkt verantwortlich gewesen, das von den Fabriken hergestellt worden war. Die Abweisung seines Anliegens war ganz berechtigt, sage ich auch als Beteiligter.

Der Erfolg aller Massnahmen war durchschlagend. Die Qualität der Papiere verbesserte sich sofort. Von 1889 bis 1893 ging der Anteil der beanstandeten Papiere nach den veröffentlichten Berichten der Prüfanstalten von 50% auf 15% zurück, Zahlen, die allerdings noch beide zu denken geben und noch niedriger sein sollten. Jede der mehr als 100 Papierfabriken, die sich im Laufe der Zeit in das Register anmeldeten, wollte natürlich unbeanstandet bleiben, doch wegen der strikten Regeln, wie oft und wann Behörden Muster einzuschicken hatten, waren Prüfungen unausweichlich.

Für den Wasserzeichensammler sind zwei Entwicklungen besonders wichtig: Als es im ersten Weltkrieg immer schwerer wurde, die Rohstoffe zu beschaffen, wurden (erst!) 1918 «Kriegsnormalien» eingeführt: Die Verwendungsklassen 1 und 2 fielen weg, 3a und 4a erhielten ein «K» im Wasserzeichen, wenn sie mit weniger guten Rohstoffen produziert wurden. Diese Regelung wurde erst 1926 aufgehoben. – Sodann durften die Behörden sich gegen missbräuchliche Verwendung durch private Firmen wehren: Sie konnte dem Wasserzeichen einiger Verwendungsklassen den Zusatz «Behördeneigentum» hinzufügen.

So gab es jetzt von Verwendungsklasse 1 bis 4 b einschliesslich der Zusätze insgesamt 15 Normalpapiere als Wasserzeichen. Einige von mir gefundene Wasserzeichen, die sich nicht einordnen lassen, zeigen, dass offensichtlich Freiheiten geduldet wurden. Manche Freiräume waren von vorne herein gegeben: Es wurde keine Schriftart oder -grösse festgelegt, es gab keinen Festlegung hinsichtlich der Wasserzeichenart, ausser der «mit dem Egoutteur». So gibt es, immer in Grossbuchstaben, HELL-EINSTRICHIGE, HELL-ZWEISTRICHIGE und DUNKLE Zeichen. Viele Fabriken hatte mehrere Egoutteure mit grossen und kleinen Schriftgraden in Verwendung. Höchst selten machten Hersteller aber von der Freiheit Gebrauch, ein eigene Marke mit einzubringen – dazu noch später. Dafür aber gab es Zeichen, die sehr grosse Behörden oder Institutionen speziell für sich anfertigen liessen, beispielsweise «Eigentum der Stadt Berlin».

Der Vollständigkeit erwähne ich noch, dass es in Normal 4 b auch farbige Papiere gab, sowie ein Wasserzeichen «Normal 8a» für ungeleimtes Druckpapier, beides offensichtlich ganz selten verwendet. Von den Normalien ohne Wasserzeichen jenseits von 4b, wurden die Aktendeckel 7a und 7b noch zu meiner Zeit verwendet. Wir haben sie auch im letzten Jahr bei unserer Tagung in der Papiermühle Homburg gesehen. Doch nach dem ersten Weltkrieg und seinen «K-Normalien», die ich erwähnte, wurden Normalpapier-WZ allmählich immer seltener gefordert und verwendet, zuerst die guten Sorten 1 bis 3b nicht mehr. Ich selbst habe Anfang der 60er Jahre nur noch die Wasserzeichen der Verwendungsklasse 4a erlebt. Schon vor den meisten Markenzeichen der privaten Industriefirmen sind auch diese inzwischen eingeschlafen.

Die Vorschriften zu Faserstoffklassen sind in DIN 827, die zu Verwendungsklassen über DIN 6721 in DIN 19 307 gewandert, werden meiner Erinnerung nach jedoch im freien Markt kaum mehr verwendet, weil die unterschiedlichen Anforderungen an die jeweilige Papierqualität, vor allem die bei dem grossen Bereich der gestrichenen Papiere wichtigen Druckeigenschaften, sich in Normen nicht mehr fassen lassen.

Ein mit meinem Bestand gefertigter Gesamtüberblick ergibt, dass es mit 15 Spalten für die Verwendungsklassen und ca 110 Zeilen für die Fabriken theoretisch über 1500 Wasserzeichen geben könnte. Das ist sicher nicht der Fall, weil die kleineren oder nur kurzlebigen Anbieter wohl nur wenige Klassen herstellten. Am besten vertreten ist die Klasse 4 a – vor allem, weil Frachtbriefe auf ihr gedruckt werden mussten und diese viel häufiger heute auf Flohmärkte kommen als Urkunden. Vielleicht ist meine Sammlung deshalb «einseitig», denn ich habe noch keine Behördenarchive durchgeblättert, aus denen ich nichts mitnehmen darf. Jetzt sind, Bestände in Leipzig und Penig eingeschlossen, etwa 15 % der Zellen belegt. Ich habe allerdings auch relativ spät angefangen, Normalpapiere zu sammeln, was ich heute bedauere.

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Zum Schluss ordne ich nun die Normalpapier-Wasserzeichen in die allgemeine Papiergeschichte ein. Sie sind eine Art Sicherheits-Zeichen, weniger zu Sicherung der Drucksachen vor Fälschung, als vor schlechtem Papier. Möglicherweise ist die Idee für sie aus den Stempelpapieren entstanden. Diese waren ebenfalls staatlich vorgeschriebene, aber oft gefälschte Urkundenpapiere, bei denen «Stempel-Gebühren» vorausbezahlt werden mussten und die schon zur Handschöpfzeit durch die schwer zu fälschenden Wasserzeichen geschützt werden sollten. Der Papiergeschichtsforscher Wisso Weiss hat dazu einen Aufsatz geschrieben, der leider, wie meist bei ihm, die Maschinenzeichen nicht ausführlich behandelt.

Ich habe schon kurz erwähnt, dass die Normalpapiere entscheidenden Einfluss auf das Entstehen guter deutscher Schreibpapiere nach der Entwicklung der «Surrogate» hatten. Die Liste der Fabriken ist praktisch auch eine der deutschen Fabriken für holzfreie Schreib- und Druckpapiere. Die Fabriken mussten sich mit der Verbesserung ihrer Rohstoffe, aber, ob sie wollten oder nicht, auch mit der Technik der Wasserzeichenherstellung befassen, die ja nicht nur den Egoutteur, sondern auch den Stoff mit kürzeren Fasern, und alle weiteren Etappen der Fertigstellung von Formatpapier betraf, das ein mindestens in Grenzen abgepasstes und gut lesbares Wasserzeichen enthielt.

So ist es sicher nicht zufällig, dass mit der Einführung der Normalpapiere auch die anderen Markenwasserzeichen auf den Markt kamen: Früh das gerippte Papier mit dem Bild des «Reichsadlers» und Zusätzen wie «Reichsadler-Papier», das offensichtlich von mehreren oder vielen Fabriken hergestellt wurde (Normalpapier ist immer «velin», also ohne Rippung. Eine diesbezügliche Vorschrift habe ich allerdings nicht gefunden). Und ab etwa ebenfalls 1885 kam in Deutschland auch Wasserzeichenpapier mit fabrikeigenen Marken als Bilder und Worte in gutem Papier auf. So betont z.B. die Papiergrosshandlung Poensgen & Heyer, heute Römerturm Feinstpapier, in ihren Firmenschriften, dass um die Jahrhundertwende ihren beiden Gründern die Hebung des allgemeinen Qualitätsniveaus der «Postpapiere» das wichtigste Anliegen war, die dann auch für die in den Markt kommenden Schreibmaschinen verwendet werden konnten. Sie führten z.B. ab etwa 1895 das Zeichen «Alfa Mill Fine» mit Krone ein, gerippt wie viele frühe Wasserzeichenpapiere, das nach meinen Sammelerfahrungen sehr grosse Verbreitung fand. Auch Wasserzeichen von Verarbeitern und Endverwendern tauchen sofort mit den Fabrik-Marken auf. Sie blieben aber unabhängig von den fast immer ganz einfachen, ja «langweiligen», Normal-Zeichen, wurden nicht in sie integriert, was auch der Zusatz «Behörden-Eigentum» verhinderte.

So sind die deutschen Normalpapier-Wasserzeichen ein interessanter Teil der allgemeinen Papiergeschichte. Es bleibt noch hinzuzufügen, dass das deutsche System auch in Holland von ersten Versuchen einer Fabrik mit einem Händler 1892 bis zum «Papier-Beschluss» von 1922 übernommen wurde, jedoch ohne staatliche Vorschrift von «Verwendungsklassen». Es war nur klar, dass das häufige Zeichen «Normaal 3» mit dem Namen einer Fabrik verpflichtete, eine bestimmte Stoffklasse und Festigkeitsklasse, aber für beliebige Verwendung, einzuhalten. Ich besitze Muster vor allem aus der Zeit um 1930 bis 1945. Auch in Österreich habe ich ein Musterbuch von Neusiedler-Schlöglmühl gefunden, sowie einige Pressenotizen, die zeigen, dass diese Fabrik um 1895 versuchte, Normalpapiere einzuführen. Hinweise aus anderen Ländern, auch aus der Schweiz, habe ich nicht, sie wären noch zu entdecken.

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