Tour de Suisse – Ein Papiermachergeselle auf der Walz in der Schweiz – Das Wanderbuch des Johann Follmer als Quelle der Papiergeschichte
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von Jochen Hofmann
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sph-Kontakte Nr. 81 | Juni/Juli 2005
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Wanderbücher als Passdokument und Arbeitsnachweise für wandernde Gesellen im 19. Jahrhundert
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In den Beständen des Museums Papiermühle Homburg bei Würzburg befindet sich das Wanderbuch von des Papiermachers Johann Follmer, der im Jahre 1853 die Papiermachertradition dieser Familie in Homburg begründete, die bis heute andauert. Einem Onkel der Familie Follmer fiel es beim Sortieren von Altpapier zu Beginn des 20. Jahrhunderts in die Hände und wurde so vor der Vernichtung gerettet. Das Wanderbuch von Johann Follmer gibt Auskunft über dessen Gesellenwanderung, die wie bei den meisten alten Handwerken, auch in der Papiermacherei üblich war. Obgleich es nicht zünftisch gebunden war, zählte das Papiererhandwerk zu den «geschenkten» Handwerken, d.h. den Wandergesellen hatten auf den Papiermühlen das Recht auf eine Wanderunterstützung, die ihnen zunächst aus Unterkunft, Speise und einem rituellem Umtrunk bestand, seit dem 18. Jahrhundert dann überwiegend in Form von Geld gewährt wurde. Die mobilen jungen Handwerker spielten nicht nur für die Wirtschaftsordnung des Alten Handwerks eine große Rolle, sondern die Wanderschaft war auch ein prägender Abschnitt im Leben jedes einzelnen Gesellen. Auch ihre Sitten und Gebräuche wurden zum großen Teil vom Leben auf der Walz bestimmt. Im 18. Jahrhundert gerieten die Lebensweise und das Brauchtum der wandernden Gesellen unter dem Einfluss der Aufklärung in das Kreuzfeuer scharfer Kritik. In den Augen aufklärerischer Beobachter erschien beides veraltet, erstarrt und unübersichtlich und den Fortschritt nur behindernd. Die als «Missbräuche» des Handwerksrechtes eingestuften Traditionen des Alten Handwerks, z.B. die gemeinsamen Trinkgelage anlässlich des Geschenks oder das eigenmächtige Fernbleiben von der Arbeit an den «Blauen Montagen», sollten unterbunden werden. Vor allem das sogenannte «Schelten und Auftreiben» galt progressiven Denkern als ein übler «Missbrauch» der alten Handwerkssitte. Einem gescholtenen Handwerker wurde seine Ehrbarkeit abgesprochen und er zeitweilig aus dem Kreis der anderen Handwerker verstoßen. Seine Berufskollegen mussten fortan jeden privaten wie beruflichen Kontakt zu ihm abbrechen. Auf diese Weise konnten Papiermühlen boykottiert und zur Einstellung der Produktion gezwungen werden. Um die Missbräuche abzustellen, sollte allerdings nicht auf das Wandern der Gesellen generell verzichtet werden. Man hielt es trotz aller kritisierten Auswüchse weiterhin für sinnvoll, da es zur Bildung und Ausbildung des Handwerksnachwuchs entscheidend beitrug. Mit dem Reichsabschied von 1731, der die Handwerksordnung im Deutschen Reich einheitlich regeln sollte, wurden als Mittel der polizeilichen Überwachung und Überprüfung der Wandergesellen, die in verschiedenen Handwerkszweigen gebräuchlichen Aufenthalts- und Arbeitsatteste, die sogenannten Handwerkskundschaften, verbindlich vorgeschrieben.
Für den Polizeistaat des aufgeklärten Absolutismus und der Restaurationszeit waren diese Kundschaften als Ausweisdokumente jedoch nicht mehr zufriedenstellend. Das Königreich Bayern führte daher als erster deutscher Staat im Jahre Wanderbücher als offizielles Passdokument für die Wandergesellen ein. In der Folgezeit wurden diese von vielen anderen Deutschen Ländern übernommen. Um den Inhaber identifizieren zu können, denn die Photographie war es ja noch nicht erfunden worden, enthielten die Wanderbücher eine genaue Personenbeschreibung. Eingetragen wurden in die Wanderbücher Sichtvermerke der jeweils angewanderten Gemeinde oder Stadt, sowie Arbeitszeugnisse von den Werkstätten und Betrieben, in denen der Geselle Arbeit gefunden hatte. Ein neu angekommener Wandergeselle war verpflichtet, sich bei der örtlichen Obrigkeit zu melden, um dort den Wanderbucheintrag ausstellen zu lassen. Falls der Geselle vor Ort eine Anstellung fand, wurde sein Wanderbuch einbehalten und hier hinterlegt. Nach Beendigung seiner Dienstzeit konnte er es bei der lokalen Behörde mit den entsprechenden Vermerken wieder abholen. Befand er sich nur auf der Durchreise, so mußte er seinen angestrebten Zielort angeben, der ebenfalls im Wanderbuch festgehalten wurde. So konnte die Polizei nachvollziehen, ob evtl. von der Reiseroute abgewichen wurde. Anhand der Eintragungen des Wanderbuches ließen sich also sowohl Art, Umfang und Ort der angenommenen Arbeit bzw. Arbeitsstellen nachvollziehen, als auch überwachen, ob der Wandergeselle nicht etwa in verbotene, da als revolutionär verdächtige, Gebiete und Länder bzw. in deren Grenzbereiche wanderte. Zu diesen suspekten Gebieten gehörte aus Sicht der deutschen Behörden u.a. die vormärzliche Schweiz.
Arbeiten über Wanderbücher von Papiermachern sind selten, wohl da Wanderbücher allgemein für die Forschung als nicht so wertvoll und interessant gelten, als etwa Tagebücher, Stammbuchblätter oder Notizbücher. Ihnen fehlt tatsächlich jegliche persönliche Eintragung und über die Arbeitsorte und Reisestationen hinaus lassen sich kaum Informationen aus ihnen gewinnen. Dennoch stellen Wanderbücher durchaus wertvolle Quellen dar, die Auskunft über Wanderwege und Arbeitsmöglichkeiten geben.
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Das Wanderbuch von Johann Follmer
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Johann Follmer wurde am 10. November 1813 in Rodalben in der, damals noch von Frankreich besetzten, später bayerischen, Pfalz geboren. Am 30. Mai 1833 wurde ihm auf dem Bürgermeisteramt seiner Heimatgemeinde ein Wanderbuch ausgestellt und er begab sich auf die, in Bayern bis 1853 gesetzlich vorgeschriebene, Walz. Sein Weg führte ihn über Baden nach Frankreich, das er sieben Jahre weitläufig durchwanderte und dabei traditionsreiche Papiermacherregionen und -orte, etwa Troyes, Angloueme und die Gegend von Epinal aufsuchte.
Ende 1839 kehrte er zunächt nach Rodalben zurück. Am 11. Juli 1840 nahm er seine Wanderschaft wieder auf, diesmal mit der Schweiz als Ziel. Er gelangte über Straßburg, Freiburg und den Schwarzwald am 21. Juli 1840 nach Basel, wo neben einem Visavermerk als neue Richtungsangabe Aarau in sein Wanderbuch eingetragen wurde. Auf dem Weg über Rheinfelden, wo sich vom 23. Juli 1840 ein Sichtvermerk des Landjägerpostens im Wanderbuch findet, kam er noch am selben Tag in Aarau an. Der dortige Landjägerposten trug „Visiert nach Zürich“ in das Wanderbuch ein.
Arbeit fand Johann Follmer zunächst in Bremgarten. Die dortige Papiermühle, die sogenannte «Innere Mühle», wurde erstmals Mitte des 13. Jahrhunderts urkundlich erwähnt. Im Jahre 1561 wurde der Betrieb in eine Getreidemühle (vordere Mühle) und eine Papiermühle (hintere Mühle) aufgeteilt. Die Stadt übernahm die hintere Mühle 1735 und verkaufte sie sieben Jahre später an Dr. Franz Jakob Rudolf Honneger weiter. Über Verträge blieb die Innere Mühle jedoch eng an die Stadt gebunden. 1806 ging die Mühle auf die Brüder Karl, Heinrich und Mauriz Weber über, die allerdings kein Bremgartener Bürgerrecht besaßen. 1860/67 übernahm schließlich der Fabrikant Joachim Wietlisbach von Wohlen beide Mühlen und wandelte sie in eine Kartonfabrik um. Nicht aus dem Wanderbuch von Johann Follmer, sondern aus dem Tagebuch des Papiermachergesellen Georg Friedrich Friederich, das im Schweizer Papiermuseum Basel aufbewahrt wird, erfahren wir Einzelheiten über die technische Ausstattung der Papiermühle im Jahre 1834. Sie hatte nach Friederichs Angaben 2 Bütten, 2 Holländer und ein Stampfgeschirr mit 6 Löchern. Der Eintrag des Bezirksamtes Bremgarten vom 13. Februar 1841 besagt, Follmer habe seit dem letzten Visum, also seit Ende Juli 1840, in Bremgarten gearbeitet und ginge nach Lichtensteig. Der nächste Eintrag stammt aber nicht aus Lichtensteig, sondern aus Liestal und Johann Follmer wird bescheinigt, zwischen dem 12. Februar und dem 12. April dort gearbeitet zu haben. Die Angaben im Wanderbuch sind hier nicht stimmig: Wenn Johann Follmer sich wie im vorherigen Eintrag angegeben, bis zum 13. Februar in Bremgarten aufgehalten hatte, konnte er nicht am 12. Februar in Liestal eine Anstellung annehmen. Eine dieser beiden Eintragungen muß also falsch sein.
Die Papiermühle im Bezirk Liestal befand sich in Lausen, südöstlich von Liestal. Sie wurde im Jahre 1587 von Hieronymus Dürr gegründet. Auch über diese Papiermühle erfahren wir aus dem Wanderbuch von Johann Follmer nichts näheres. In der Reisebeschreibung des Papiermachergesellen Heinrich Otto Ludwig Fuess aus dem Jahr 1822 ist jedoch über die Papiermühle in Lausen vermerkt, diese sei mit 3 Holländern und 2 Bütten mit Handpressen und einem 7-Loch Stampfwerk ausgestattet gewesen. Der Betrieb der Papiermühle war auf zwei Meister namens Düringer aufgeteilt, von denen einer zur Zeugbereitung einen Holländer sowie das Stampfgeschirr, der andere die zwei restlichen Holländer nutzte.
Vom 13. April 1841 findet sich im Wanderbuch ein Vermerk aus Basel mit der Angabe «nach Kehl». Zurück in Deutschland findet Follmer für längere Zeit, vom 22. April 1841 bis zum 5. Dezember 1842, Arbeit in der Papiermühle im badischen Oberachern. Der letzte Eintrag, ein schlichtes «Gesehen», wurde vom Bürgermeister Geenen in Rodalben am 24. Februar 1843 in das Wanderbuch geschrieben. Das Wanderbuch von Johann Follmer zeigt, wie lebendig das Gesellenwandern zur Mitte des 19. Jahrhunderts hin noch war. Die Gesellen gingen nicht nur auf die Walz, weil sie vom Staat dazu verpflichtet waren, sondern auch da es eine soziale Tradition und Brauch des Handwerks war, dass die Gesellen ihre Ausbildung auf der Wanderschaft abrundeten. Der zweite Teil der Reise, der Johann Follmer in die Schweiz führte, nachdem er über ein Jahr lang zu Hause in Rodalben gewesen war, lässt sich jedoch nicht mit der Tradition erklären, auch die staatlich vorgeschriebene Wanderzeit hatte er schon lange überschritten. Vielmehr liegt der Schluss nahe, dass es Johann Follmer anscheinend noch nicht möglich war, sich als Meister niederzulassen und er zur Arbeitssuche wieder auf die Wanderschaft gehen musste.
Zum Schluss noch eine reine Spekulation über die Wanderschaft von Johann Follmer: Im Tagebuch von Georg Friedrich Friederich, der wie Follmer aus der Pfalz stammte, finden sich aus den Jahren 1834 und 1835 zwei Einträge, die angeben, er habe einen «Vollmar» aus Pirmasens getroffen. Dass dieser «Vollmar» aus Pirmasens mit dem «Follmer» aus Rodalben übereinstimmt, kann nicht belegt werden. Zu beachten ist allerdings, dass »Vollmer» die ursprünglichen Schreibweise seines Familiennamens war, die Form «Follmer» kam erst während der französischen Besetzung der Pfalz auf. Außerdem liegt Rodalben ganz in der Nähe von Pirmasens. Aber auch wenn die beiden sich getroffen haben sollten, scheint Johann Follmer auf Georg Friederich außer der gemeinsamen pfälzischen Herkunft keinen größeren Eindruck hinterlassen zu haben.
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Weiter in der Literatur beschriebene Wanderbücher und Tagebuchaufzeichnungen
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Das Wanderbuch von Christian Gotthelf Scheffel aus Zittau, vgl. Wisso Weiss, Das Wanderbuch eines Papiermachergesellen aus Zittau. In: Papiergeschichte 6 (1956), S. 76-78.
Neun Wanderbücher im Stadtarchiv Zwickau vgl. Karl Steinmüller, Wanderbücher von Papiermachern im Stadtarchiv Zwickau, in: Papiergeschichte, Jg. 7, Heft 5, Oktober 1957.
Das Wanderbuch von Friedrich Julius Fritsch, der bereits 38 Jahre alt war, als er 1845 auf die Walz ging, vgl. Siegfried Fiedler, Der wandernde Papiermacher: eine papierhist. Betrachtung. In: Zellstoff und Papier 20 (1971) S. 375-378.
Das Tagebuch des Georg Friedrich Friederich von Eisenberg, vgl. Peter Tschudin, Das alte Papiererhandwerk in der Krise der Industrialisierung, Basel 1978; Tschudin, Walter F., Von zwei alten Papiermacherwanderbüchern, in: Sonderdruck aus der Textil-Rundschau Heft 12 (1960).
Das Tagebuch von Heinrich Otto Ludwig Fueß aus Herzberg am Harz im Hannoverschen, Abschrift von H. Koska, Schweizerisches Papiermuseum Basel, vgl. Alfred Schulte, Aus dem Tagebuch eines wandernden Gesellen, in: Schulte, Wir machen die Sachen die nimmer vergehen, Wiesbaden, 1957; und Walter F. Tschudin, Von zwei alten Papiermacherwanderbüchern, in: Sonderdruck aus der Textil-Rundschau Heft 12, 1960.
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