Ein paar Gedanken zu heraldischen Wasserzeichen oder warum Wasserzeichen die heraldischen Regeln ausser Kraft setzen können

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von Martin Kluge

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sph-Kontakte Nr. 85 | Juli 2007

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Stösst man bei der Datierung historischer Papiere auf ein Wasserzeichen mit heraldischen Elementen, vielleicht sogar auf ein mehrgliedriges Wappen, schlägt das Historikerherz hoch. Wappen weisen in der Regel klar auf einen Besitzer oder eine Familie hin und wurden als Wasserzeichen nur in relativ kurzen Zeitspannen verwendet. Überhaupt scheint die Bearbeitung von Wappenwasserzeichen unproblematisch. In allen Findbüchern und Datenbanken sind Wappen eine eigene, genau definierte Motivgruppe. Genau definiert? Schaut man sich das ganze aus heraldischer Warte an, kommen Zweifel auf.

Klären wir aber zuerst einmal die Begriffe: «heraldisch» kommt vom mittelalterlichen Herold und der militärischen Notwendigkeit, sich unter einer Rüstung durch Zeichen und Motive zu identifizieren. «Heraldische Elemente» sind also alle Bildelemente, die zur Kennzeichnung eines Geschlechts dienen. Das bekannteste und wichtigste dabei ist das Wappen. Es leitet sich aus dem Wort «Waffen» ab und bezieht sich auf den Schild als Abwehrwaffe. Folglich spricht man von einem Wappen erst, wenn das heraldische Element in einem Wappenschild steht. Ohne Schild also kein Wappen! Dann gibt es noch die «sprechenden Zeichen», die eine Bildhafte direkte Umsetzung eines Namens beinhalten. Etwa wenn das Wasserzeichen der Familie Häusler ein Haus darstellt.

Will man nun ein Wappen richtig beschreiben, sollte man sich mit dem Sprachwirrwarr der Heraldiker vertraut machen. Nach der hohen Kunst fachmännisch richtig beschrieben, im Fachjargon «blasoniern» genannt, werden Wappen immer aus der Sicht des edlen Wappenhalters und nicht etwa aus der des schnöden Betrachters. Die Beschreibung erfolgt also quasi spiegelverkehrt von hinten aus dem Blatt heraus. Dafür tut man dies aber von rechts nach links. Auf dem ersten Blick sollte man meinen, das gleiche sich wieder aus, doch ist die Kommunikation nicht immer ganz einfach, wenn rechts nicht mehr rechts sondern plötzlich links ist.

Wie ist das jetzt aber mit den Wasserzeichen? Betrachtet man die Geschichte der Wasserzeichen, so fällt auf, dass bereits bei den ersten überlieferten Beispielen die Kennzeichnung der Hersteller wichtig ist. Bezeichnenderweise sind die ältesten Wasserzeichen Namenszüge oder Motive aus Stadtwappen. Die aber schon bald einsetzende Motivfülle weist auf weitere Funktionen der Kennzeichnung hin, die sich von heraldischen Funktionen immer weiter entfernen. All die Ochsenköpfe, Hand- und P-Wasserzeichen z.B. lassen sich weder eindeutig unter dem Begriff der Heraldik, aber genauso wenig als Sortenangaben fassen. Ihre genaue Funktion gibt nach wie vor Stoff für Diskussionen und Artikel.

Doch kommen wir auf die Wappenwasserzeichen zurück, denen dieser Artikel gewidmet ist. Ausgiebige, zum Teil mehrgliedrige Familienwappen weisen entweder auf die private Kanzlei eines Potentaten, die diese Papiere verwendet, oder auf die Besitzverhältnisse der produzierenden Papiermühle. Ersteres ist ausgesprochen selten und einfach daran zu erkennen, dass in solchen Fällen der Personenkreis, der Zugang zu diesen Papieren hat, äusserst beschränkt ist. Nur der Monarch oder sein engstes Umfeld darf dieses Papier verwenden.

Ganz anders verhält es sich bei Wasserzeichen mit bischöflichem oder äbtischen Wappen. In den meisten Fällen stammen diese Papiere aus Papiermühlen, die zu den Pfründen eines Bischofs gehörten oder im Besitz eines Klosters standen. Hier tragen die Papiere das Wappen des Bischofs, des Abts oder der Klosters. Meist verlangt der Pachtvertrag der Mühle eine fest definierte Papierlieferung an den Besitzer, kombiniert mit monetären Abgaben aus dem Verkauf der Papiere. Welche Wege die Papiere mit dem bischöflichen Wappen dann letztlich gegangen sind, lässt sich nicht direkt an den Dokumenten ablesen, denn diese auf den ersten Blick «privaten» Wasserzeichen gelangten in den freien Handel.

Neben der Kennzeichnung der herstellenden Mühlen treten bald Zeichen, die auf die pro duzierende Regionen verweisen. So treffen wir als Wasserzeichen u.a. die Wappen von Sachen, Baden, Amsterdam oder Basel. Für eine Produktionskennzeichnung, die den Hersteller identifizieren soll, ist die Angabe eines ganzen Königreichs wohl eher grob und ungenau. Es müssen andere Gründe sein, die diese hoheitlichen Zeichen verlangen. Eine Quelle aus Schlesien zeigt, wie die Markierung als „einheimisches Papier“ die Voraussetzung für die Verwendung in den Kanzleien darstellt und diese mit Steuervorteilen versieht. Den Papiermühlen sei «Namens Unserer anzubefehlen, ihre Einrichtung dergestalt zu machen, dass vom 1te des instehenden Monat Junii in allen Sorten des von ihnen verfertigten Papiers, der Schlesische Adler, mit dem namen des Ort und der Jahrzahl, wo und wann es fabriciret worden, gesetzet werde. In Ermangelung dieser anbefohlenen Zeichnung soll das Papier nicht allein bey keinem Königl. Landes-Collegio etc. gebrauchet, sondern vor ausländisch Papier angesehen und mit denen gewöhnlichen Accise-Imposten beleget werden

Zeichnen sich einige Papiermacher-Regionen durch besondere Qualität aus, kommt es vor, dass aus einem einst heraldisch eingesetzten Zeichen eine Qualitäts- und Sortenmarke entsteht. Basel wäre hierfür ein gutes Beispiel, denn in Basel entstand die Papierproduktion in Zeiten des Basler Konzils. Damals wurden Unmengen Schreibpapier für die Kanzleien aus aller Welt gebraucht.

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Wasserzeichen der Klosterpapiermühle Thierhaupten
Das Doppelwappen zeigt links, heraldisch korrekt rechts, das Wappen mit dem Oberkörper einer Hirschkuh, in der Jägersprache «Tier» genannt, als sprechendes Zeichen für das Kloster. Das zweite Wappen ist dem regierenden Abt vorbehalten: links das Kreuz mit Blumen des Abts Bschorn (1597-1619) und rechts die Blumen des Abts Krazer (1671-1677). Diese Wasserzeichen mit dem Wappen des Aptes finden sich auch in Dokumenten, die keinen unmittelbarenBezug zum Kloster aufweisen.

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Folglich hat sich Basel auf die Produktion von Kanzleipapier spezialisiert und der Baselstab, das Stadtwappen Basels, wurde zum international verwendeten «brand» für Kanzleipapier. Eine bisher wenig beachtete Quelle legt sehr schön Zeugnis davon ab, wie der Einsatz von Wappen und Qualitätsansprüchen an das Papier von der Obrigkeit beobachtet und genau geregelt wurde. Die Quelle stammt aus Ravensburg. Der Rat bewilligte die Herstellung von Papier mit dem Stadtwappen, bestehend aus zwei Türmen, nur für hochwertige Papiere. Das Stadtwappen wird hier zum Qualitätsgarant:

«Am 9. Mai 1544 hat ein Rath den Papierern allhier zu Schornreute und auf der Federburg (bei Ittenbeuren) sagen lassen, dass sie das Papier eben schlecht und flüssig machen, dass sie sollten gedenken, dasselbige besser zu machen, denn ein Rath könne es länger nicht dulden, sondern werde strengst strafen. Auf solches haben die Papierer angezeigt, man mache allenthalb Papier, mit dem Ochsenkopf gezeichnet, daher bitten sie den Rath, man wolle ihnen als Zeichen einen oder zwei Thürme gestatten, das sie darauf zeichnen lassen; sie wollen gutes Papier machen, daran der Rath ein Gefallen haben werde. Das hat ein Rath zugegeben und bewilligt: auf das gute Papier zwei Thürme und auf das mindere einen Thurm zeichnen zu dürfen.»

In der Quelle wird das Spannungsverhältnis der Funktionen, die im Wasserzeichen in Konkurrenz treten, deutlich: die heraldische Benennung der Papiermühlen als Produzentin des Papiers und das Kennzeichnen der Papiere mit Sorten- und Qualitätsmarken. Die Quelle zeigt auch, dass diese Funktionen nicht im Widerspruch treten müssen, auch dann nicht, wenn wie oben gezeigt, sich die Funktion bei ein und demselben Motiv im Laufe der Zeit ändert, also aus einem heraldisch verstandenen Motiv ein Sortenzeichen wurde. Diese Doppelfunktion im Wasserzeichen, die Kennzeichnung der Herkunft und der Qualität bzw. Sorte, führt aber zu Konflikten mit den allgemeinen Regeln der Heraldik. Zuerst einmal tritt ein Abgrenzungsproblem auf, Motive ohne Wappenschild als heraldisch zu erkennen. Der aufrechtstehende Bär in Appenzell-Ausserrhoden z.B. ist sicherlich heraldisch zu interpretieren, wie auch die flankierenden Buchstaben V R («Vsser Rhoden», vgl. Artikel auf S. 8 dieser Ausgabe). Doch ab wann wird ein Motiv heraldisch? Wie kann ich an einem Wasserzeichenmotiv erkennen, ob es einen heraldischen Hintergrund gibt oder nicht, wenn die klassischen Attribute wie Wappenschild oder Schildhalter fehlen? Auf der anderen Seite bietet gerade das Wappenschild eines Wasserzeichens keinen Garant dafür, dass ein Motiv heraldisch zu verstehen ist. Blättert man durch die zahlreichen Wasserzeichenmotive der Findbücher, so fällt auf, dass im 18. Jahrhundert Wappenschild und Krone beliebte Zierelemente geworden sind, die auf die Bedeutung des Wasserzeichens keinerlei Einfluss nehmen. Ein Beispiel. Eines der eindeutigsten Sortenzeichen überhaupt ist das Posthorn als Marke für feines Schreibpapier oder Postpapier. Dieses taucht bereits im frühen 14. Jahrhundert auf und wird bis zur Industrialisierung in ganz Europa als Sortenzeichen einheitlich verwendet. Auch hier kommen im 18. Jahrhundert Zierelemente wie das Wappenschild hinzu. Doch wir erinnern uns, der Schild macht das Wappen zum Wappen. Aus heraldischer Sicht ist das Horn im Wappenschild als Wappen zu lesen, und zwar das der Fürsten von Oranien. Zwischen dem Fürstenhaus und der Kennzeichnung feiner Schreibpapiere gibt es aber keinerlei plausible Verbindungen.

Zuguterletzt seien noch anhand weniger Basler Beispiele gezeigt, welche Spielräume die beiden Hauptfunktionen, Sorten- und Produktionskennzeichnung, zulassen. Bekanntlich ist ja alles relativ und auch in unserem angeblich so eindeutigen Fall sind der Interpretation Tür und Tor geöffnet. Die gewählten Beispiele stammen aus dem gleichen Jahr und allesamt aus der Werkstatt des ersten Vertreters des bekannten Basler Papiermachergeschlechts der Heuslers, von Nicloaus Heusler.

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Böhmisches Wasserzeichen der Papiermühle Hohenelbe, 1799

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Das erste Beispiel zeigt das typische Stadtwappen von Basel, den Baselstab, im Schild und mit Wappenhalter. Der Basilisk, ein geflügelter, hochgiftiger und wurmähnlicher Vertreter aus der Familie der Drachen mit Hahnenkopf, diente über Jahrhunderte als städtischer Wappenhalter, da man damals überzeugt war, der Name der Stadt leite sich von diesem Wesen ab. Die Initialen N H für Nicolaus Heusler identifizieren die Papiermühle. Die Angabe der Papierqualität als «Stabpapier», also als hochwertiges Kanzleipapiers aufgrund des Baselstabs ist in diesem Wasserzeichen nur mit Mühe hinein zu interpretieren. Der Wappenhalter gewichtet den Baselstab zu stark als städtisches Zeichen. Ganz anders im zweiten Beispiel. Gleicher Ort, gleiches Jahr. Nur wird der Schild durch ein Haus, als sprechendes Zeichen für die Familie Heusler, ausgetauscht. Die Heuslers in Basel, so könnte man das Zeichen lesen, allerdings mit einem sehr selbstbewussten Auftritt des Produzenten. Als städtisches Zeichen ist der Baselstab überflüssig geworden, da der Basilisk als Schildhalter eben sonst keine anderen Schilder hält, als die der Stadt Basel. Der klein eingefügte Baselstab ist nur noch ein Appendix und weist vermutlich auch die Sorte. Das dritte Beispiel wirkt wieder gemächigter und könnte genauso 200 Jahre später verwendet worden sein. Der Baselstab steht im Wappenschild mit Krone, unten die Hausmarke der Familie Heusler mit den Initialen NCH. Die Gewichtung, wie weit der Baselstab auf Kanzleipapier verweisen soll, oder Basel als Entstehungsort angibt, bleibt absolut offen, angesichts der Tatsache, dass in vielen anderen Städten «Stabpapiere» mit fast identischen Wasserzeichen produziert werden. Beide Lesungen sind möglich und berechtigt, und stehen hier widerspruchslos nebeneinander.

Diese drei Beispiele mögen langen, um zu zeigen, dass es in der Gestaltung wie in der Lesung der Wasserzeichen durchaus Spielräume gibt; dass Wappen nicht gleich Wappen sein müssen und dass Wappen als Wasserzeichen oft viel weniger eindeutig sind, als es der erste Anschein gerne vorgaukelt.

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Drei Wasserzeichen von Nicolaus Heusler, Basel 1585. Welche dieser drei Wasserzeichen kann man als heraldisch bezeichnen?

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